Riester-Rente
Riester-Rente als Altersvorsorge
Die Riester-Rente bleibt ein Erfolgsmodell in der privaten Altersvorsorge. Insgesamt rund 15,5 Millionen Bürger haben sich bisher für einen Riester-Vertrag entschieden (Stand: 2012), die meisten davon für klassische Versicherungsverträge (10,9 Mio.). Zusätzlich wachsen die Anteile von Riester-Fonds- bzw. Banksparplänen sowie der derzeit besonders beliebten Eigenheimrente (ugs. Wohn-Riester). Attraktiv sind Riester-Verträge vor allem durch die staatliche Zulagen und Steuervorteile.
Altersvorsorgezulage und Steuervorteile
Der Staat gewährt jedem Riester-Sparer eine Altersvorsorgezulage als finanzielle Förderung. Für die volle Förderung muss allerdings ein jährlicher Mindesteigenbeitrag in den Vertrag eingezahlt werden. Jener umfasst einen bestimmten Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (seit 2008: 4 %, höchstens jedoch 2.100 Euro/Jahr) abzüglich der ungekürzten Zulage des laufenden Jahres. Der generelle Mindestpflichtbeitrag (Sockelbeitrag) liegt seit 2012 bei 60 Euro, geltend für alle Riester-Abschlüsse. Wird weniger als der Mindesteigenbeitrag eingezahlt, so erhält der Sparer die Zulagen nur anteilig.
Die eigentliche Altersvorsorgezulage besteht aus der Grundzulage von 154 Euro sowie einer potentiellen Kinderzulage. Letztere variiert je nach Geburtsjahr des Kindes: Wurde das Kind vor 2008 geboren, erhält der Inhaber eines Riester-Vertrags eine Zulage von jeweils 185 Euro. Danach steigt der Betrag auf 300 Euro pro Kind.
Riester-Zulagen und -Förderungen vom Staat | |
Sonderausgabenabzug | bis 2.100 Euro |
Grundzulage | 154 Euro |
Kinderzulage pro Kind | 185/300 Euro (vor 2008/nach 2008) |
Mindesteigenbeitrag | 4 % des Vorjahreseinkommens abzgl. Zulagen |
höchstens | 2.100 Euro |
Sockelbeitrag | 60 Euro |
Riester-Beiträge absetzen
Alternativ lassen sich die Beiträge zur Riester-Rente bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabenabzüge geltend machen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Zulagen oder die Steuervorteile mehr Vorteile für den Riester-Sparer bedeuten. Ist der Steuervorteil höher, wird die Differenz zusätzlich erstattet. Anderenfalls bleibt es bei der Altersvorsorgezulage.
Zulagenberechtigte Personen und Auszahlung
Förderfähig sind indes die meisten Personen. Anspruch auf die Zulage haben in erster Linie alle rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer bzw. Beamte sowie deren (mittelbar zulagenberechtigte) Ehepartner. Frühester Auszahlungsbeginn der Riester-Rente ist das 62. Lebensjahr wobei max. 30 % des Altersvorsorgevermögens als einmalige Kapitalentnahme dienen dürfen. Wichtig: Die Riester-Rente muss später voll versteuert werden.
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